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Urteil über einen Mann, der Ghusl für seine Mutter verrichtet

Ist es zulässig für einen Mann, Ghusl für seine [verstorbenen] Mutter zu verrichten?

Gelobt sei Allaah.

Es ist nicht zulässig für einen Mann, Ghusl für seine Mutter zu verrichten, oder für eine Mutter, Ghusl für ihren Sohn zu verrichten. Ebenso ist es nicht zulässig, dass ein Mann, Ghusl für seine Tochter verrichtet. Ein Mann kann nicht Ghusl für eine Frau verrichten, selbst wenn sie eine von denen ist, für die er Mahram ist. Die einzige Ausnahme ist, dass eine Frau Ghusl für ihren Ehemann verrichten kann und ein Ehemann darf Ghusl für seine Frau verrichten. Abgesehen davon, dass ein Mann nur von anderen Männern gewaschen werden kann, und eine Frau nur von anderen Frauen gewaschen werden kann.

Wenn ein Junge das Alter von sieben Jahren nicht erreicht hat, dann ist es zulässig, dass eine Frau ihn wäscht und wenn ein Mädchen das Alter von sieben Jahren nicht erreicht hat, so ist es zulässig, dass ein Mann sie wäscht. Wenn der Junge oder das Mädchen im Alter von sieben Jahren war, dann sollten Männer das Ghusl für den Jungen und Frauen das Ghusl für das Mädchen verrichten. Der Punkt ist, dass Männern nicht erlaubt ist, Ghusl für Frauen und Frauen nicht erlaubt ist, Ghusl für Männer zu verrichten, außer im Fall von Ehemann und Ehefrau.

Und Allah weiß es am besten.

Aus Fataawa al-Shaykh ‚Abd-Allah ibn Humayd, S. 156

Translation: ArRayyana.Wordpress.com

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